Infor­ma­tio­nen müs­sen frei sein, das in die Kon­junk­tur gekom­mene Lea­ken ver­trau­li­cher Daten unter den Schutz der Pres­se­frei­heit fal­len. So sah es die Mehr­heit bei der Podi­ums­dis­kus­sion des Insti­tuts zur För­de­rung des publi­zis­ti­schen Nach­wuch­ses in Mün­chen. Im Prin­zip stimmte sogar der US-Botschaftsvertreter zu.

Auch wenn Wiki­leaks im Moment weit­ge­hend außer Betrieb ist: Das Mate­rial, das über die Whistleblower-Plattform sei­nen Weg in die Welt­öf­fent­lich­keit gefun­den hat, hält Wiki­leaks im Gespräch. Zur­zeit gibt es land­auf, landab pro­mi­nent besetzte Dis­kus­si­ons­ver­an­stal­tun­gen, ich war kürz­lich auch auf zweien: eine im Baye­ri­schen Land­tag und eine im Insti­tut zur För­de­rung des publi­zis­ti­schen Nach­wuch­ses. Letz­tere hatte den Titel »Totale Trans­pa­renz: Wie Wiki­leaks die Gesell­schaft ver­än­dert« und drehte sich vor allem um drei Fragen:

1. Wo begin­nen und wo enden Staats­ge­heim­nisse?

2. Ist lea­ken von der Pres­se­frei­heit geschützt?

3. Wie muss Infor­man­ten­schutz aussehen?

Was Staats­ge­heim­nisse betrifft, sahen die anwe­sen­den Jour­na­lis­ten enge Gren­zen: Heri­bert Prantl, Res­sort­lei­ter Innen­po­li­tik der Süd­deut­schen Zei­tung sagte: »Der Staat hat keine Intim­sphäre«. Er neige dazu, den straf­recht­lich geschütz­ten Kern von Geheim­nis­sen grö­ßer zu machen als er ist. Gre­gor Peter Schmitz, Washington-Korrespondent des Spie­gel, fügte hinzu, Regierungen hät­ten nicht das allei­nige Recht fest­zu­le­gen, was geheim ist und was nicht. Im Prin­zip stimmte sogar Mit­chell Moss, Pres­se­at­ta­ché der ame­ri­ka­ni­schen Bot­schaft, den bei­den zu: Einer­seits soll­ten mög­lichst viele Infor­ma­tio­nen frei sein, ande­rer­seits bräuch­ten Staa­ten aber einen ver­trau­li­chen Raum, in dem sie arbei­ten können. Journalisten könne man für Geheim­nis­ver­rat (so wie ihn Staa­ten defi­nie­ren) nicht belan­gen, Beamte und Sol­da­ten aber schon, inso­fern sitze Brad­ley Man­ning zu Recht im Knast, befand Moss.

Schmitz befand, dass Daten wie aus dem Afgha­nis­tan– und dem Irak-Krieg von öffent­li­chem Inter­esse sind: »Damit kön­nen sich die Leute ein Urteil bil­den über die Außen­po­li­tik der letz­ten Welt­macht. Im Falle der Cab­les bedeu­tet das, dass viele Leute jetzt mehr über Diplo­ma­tie wis­sen.« Guido Strack, Vor­sit­zen­der des Whistleblower-Netzwerks, sprach den Cab­les gar zu, die Revo­lu­tio­nen in Ara­bien mit aus­ge­löst zu haben.

Die Pres­se­frei­heit woll­ten die Podi­ums­teil­neh­mer sehr weit gezo­gen wis­sen. Heri­bert Prantl meinte: »Das unge­hin­derte Ver­brei­ten von Infor­ma­tio­nen ist gut und von der Pres­se­frei­heit geschützt.« Hier solle man nicht dif­fe­ren­zie­ren, ob die Zei­tung das mache oder Wiki­leaks. Dar­aus fol­gerte Prantl, inzwi­schen auch Mit­glied der SZ-Chefredaktion: »Wenn etwas von der Pres­se­frei­heit geschützt ist, dann kann man nicht mehr von Ver­rat sprechen.«

Einen inter­es­san­ten Aspekt brachte Guido Strack vom Whistleblower-Netzwerk hier in die Dis­kus­sion: Ein Whist­leb­lo­wer müsse sich nicht auto­ma­tisch an einen Jour­na­lis­ten wen­den. Leaking-Plattformen wie Wiki­leaks seien hier eine Kon­kur­renz zu Jour­na­lis­ten, auch NGOs oder Gewerk­schaf­ten seien mög­li­che Adres­sa­ten ver­trau­li­cher Information.

SZ plant digi­ta­len toten Briefkasten

Den größ­ten Anteil an der Dis­kus­sion hatte die Frage des Infor­ma­ten­schut­zes: Prantl sagte: »Wer bri­sante Infor­ma­tio­nen ver­rät und wer sol­che Infor­ma­tio­nen ver­öf­fent­licht, muss das ver­ant­wor­tungs­voll tun, d.h. die Quelle schüt­zen.« Hell­hö­rig wurde man­cher anwe­sende Jour­na­list, als Prantl erzählte, die SZ plane einen »digi­ta­len toten Brief­kas­ten«, um damit den Aus­bau des Investigativ-Ressorts zu stär­ken. Näher ging er dar­auf nicht ein, die­ser Vor­ha­ben wird aber sicher Nach­fra­gen nach sich ziehen. Gregor Peter Schmitz stimmte Prantl zu: »Vor der Ver­öf­fent­li­chung von gele­ak­ten Daten muss man sicher­stel­len, dass dadurch keine Men­schen­le­ben in Gefahr gebracht werden.«

Am meis­ten hatte hier Guido Strack bei­zu­tra­gen. Bis­lang gebe es einen Infor­man­ten­schutz nur indi­rekt, näm­lich nur dann, wenn es dem Jour­na­lis­ten gelingt, die Anony­mi­tät auf­recht zu erhal­ten. »Eine Infor­ma­tion kann den, der sie preis­gibt, ver­ra­ten, daher soll der Jour­na­list ver­wi­schen, wo sie her­kommt«, erläu­terte Strack. Nachbesserungsbedarf sieht Strack beim Infor­man­ten­schutz. Das Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht geni­ßen bis­lang nur Jour­na­lis­ten. Strack würde ihn gerne auf Whist­leb­lo­wer aus­wei­ten.  Strack hat »Ele­mente zum best­mög­li­chen gesetz­li­chen Whist­leb­lo­wer­schutz« vor­ge­schla­gen und an die SPD-Bundestagsfraktion wei­ter­ge­lei­tet, die einen Gesetz­ent­wurf zum Whistleblower-Schutz plant.

Ein Video der Ver­an­stal­tung gibt es bei UStream.

One Response to Freie Fahrt für geheime Informationen

  1. […] hier den Ori­gi­nal­bei­trag wei­ter­le­sen: 15 – Freie Fahrt für geheime Infor­ma­tio­nen | PIN-Blog Bernd Oswald über … […]

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