Freie Fahrt für geheime Informationen
Informationen müssen frei sein, das in die Konjunktur gekommene Leaken vertraulicher Daten unter den Schutz der Pressefreiheit fallen. So sah es die Mehrheit bei der Podiumsdiskussion des Instituts zur Förderung des publizistischen Nachwuchses in München. Im Prinzip stimmte sogar der US-Botschaftsvertreter zu.
Auch wenn Wikileaks im Moment weitgehend außer Betrieb ist: Das Material, das über die Whistleblower-Plattform seinen Weg in die Weltöffentlichkeit gefunden hat, hält Wikileaks im Gespräch. Zurzeit gibt es landauf, landab prominent besetzte Diskussionsveranstaltungen, ich war kürzlich auch auf zweien: eine im Bayerischen Landtag und eine im Institut zur Förderung des publizistischen Nachwuchses. Letztere hatte den Titel »Totale Transparenz: Wie Wikileaks die Gesellschaft verändert« und drehte sich vor allem um drei Fragen:
1. Wo beginnen und wo enden Staatsgeheimnisse?
2. Ist leaken von der Pressefreiheit geschützt?
3. Wie muss Informantenschutz aussehen?
Was Staatsgeheimnisse betrifft, sahen die anwesenden Journalisten enge Grenzen: Heribert Prantl, Ressortleiter Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung sagte: »Der Staat hat keine Intimsphäre«. Er neige dazu, den strafrechtlich geschützten Kern von Geheimnissen größer zu machen als er ist. Gregor Peter Schmitz, Washington-Korrespondent des Spiegel, fügte hinzu, Regierungen hätten nicht das alleinige Recht festzulegen, was geheim ist und was nicht. Im Prinzip stimmte sogar Mitchell Moss, Presseattaché der amerikanischen Botschaft, den beiden zu: Einerseits sollten möglichst viele Informationen frei sein, andererseits bräuchten Staaten aber einen vertraulichen Raum, in dem sie arbeiten können. Journalisten könne man für Geheimnisverrat (so wie ihn Staaten definieren) nicht belangen, Beamte und Soldaten aber schon, insofern sitze Bradley Manning zu Recht im Knast, befand Moss.
Schmitz befand, dass Daten wie aus dem Afghanistan– und dem Irak-Krieg von öffentlichem Interesse sind: »Damit können sich die Leute ein Urteil bilden über die Außenpolitik der letzten Weltmacht. Im Falle der Cables bedeutet das, dass viele Leute jetzt mehr über Diplomatie wissen.« Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks, sprach den Cables gar zu, die Revolutionen in Arabien mit ausgelöst zu haben.
Die Pressefreiheit wollten die Podiumsteilnehmer sehr weit gezogen wissen. Heribert Prantl meinte: »Das ungehinderte Verbreiten von Informationen ist gut und von der Pressefreiheit geschützt.« Hier solle man nicht differenzieren, ob die Zeitung das mache oder Wikileaks. Daraus folgerte Prantl, inzwischen auch Mitglied der SZ-Chefredaktion: »Wenn etwas von der Pressefreiheit geschützt ist, dann kann man nicht mehr von Verrat sprechen.«
Einen interessanten Aspekt brachte Guido Strack vom Whistleblower-Netzwerk hier in die Diskussion: Ein Whistleblower müsse sich nicht automatisch an einen Journalisten wenden. Leaking-Plattformen wie Wikileaks seien hier eine Konkurrenz zu Journalisten, auch NGOs oder Gewerkschaften seien mögliche Adressaten vertraulicher Information.
SZ plant digitalen toten Briefkasten
Den größten Anteil an der Diskussion hatte die Frage des Informatenschutzes: Prantl sagte: »Wer brisante Informationen verrät und wer solche Informationen veröffentlicht, muss das verantwortungsvoll tun, d.h. die Quelle schützen.« Hellhörig wurde mancher anwesende Journalist, als Prantl erzählte, die SZ plane einen »digitalen toten Briefkasten«, um damit den Ausbau des Investigativ-Ressorts zu stärken. Näher ging er darauf nicht ein, dieser Vorhaben wird aber sicher Nachfragen nach sich ziehen. Gregor Peter Schmitz stimmte Prantl zu: »Vor der Veröffentlichung von geleakten Daten muss man sicherstellen, dass dadurch keine Menschenleben in Gefahr gebracht werden.«
Am meisten hatte hier Guido Strack beizutragen. Bislang gebe es einen Informantenschutz nur indirekt, nämlich nur dann, wenn es dem Journalisten gelingt, die Anonymität aufrecht zu erhalten. »Eine Information kann den, der sie preisgibt, verraten, daher soll der Journalist verwischen, wo sie herkommt«, erläuterte Strack. Nachbesserungsbedarf sieht Strack beim Informantenschutz. Das Zeugnisverweigerungsrecht genißen bislang nur Journalisten. Strack würde ihn gerne auf Whistleblower ausweiten. Strack hat »Elemente zum bestmöglichen gesetzlichen Whistleblowerschutz« vorgeschlagen und an die SPD-Bundestagsfraktion weitergeleitet, die einen Gesetzentwurf zum Whistleblower-Schutz plant.
Ein Video der Veranstaltung gibt es bei UStream.






[…] hier den Originalbeitrag weiterlesen: 15 – Freie Fahrt für geheime Informationen | PIN-Blog Bernd Oswald über … […]